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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10 ZVW   

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https://dejure.org/2006,104278
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10 ZVW (https://dejure.org/2006,104278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.01.2006 - L 14 U 231/10 ZVW (https://dejure.org/2006,104278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - L 14 U 231/10 ZVW (https://dejure.org/2006,104278)
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  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 168/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10
    Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens B 2 U 168/10 B, sind nicht zu erstatten.

    Diesen Beschluss hat das Bundessozialgericht (BSG) auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hin mit Beschluss vom 9. November 2010 (B 2 U 168/10 B) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer hieran anknüpfenden Verletztenrente ist auch im Fall des Klägers zunächst die nachvollziehbare Feststellung der die Erwerbsfähigkeit mindernden Gesundheitsstörungen des Verletzten auf der Grundlage eines der üblichen Diagnosesysteme und sodann im nächsten Schritt die Prüfung, ob die versicherte Ursache (das Unfallereignis) direkt oder mittelbar für diese Gesundheitsstörungen wesentlich im Sinne der Theorie von der wesentlichen Bedingung war (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10
    Über die Gewährung von Sozialleistungen wie Verletztengeld oder -rente ist vor Klagerhebung in einem durch einen Verwaltungsakt abzuschließenden Verwaltungsverfahren zu befinden, gegen den sodann die mit einer Anfechtungsklage kombinierte Verpflichtungs- oder (unechte) Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 2 und 4 SGG) zulässig ist (vgl. BSG, Urteile vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, BSGE 99, 162).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10
    Über die Gewährung von Sozialleistungen wie Verletztengeld oder -rente ist vor Klagerhebung in einem durch einen Verwaltungsakt abzuschließenden Verwaltungsverfahren zu befinden, gegen den sodann die mit einer Anfechtungsklage kombinierte Verpflichtungs- oder (unechte) Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 2 und 4 SGG) zulässig ist (vgl. BSG, Urteile vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - und vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, BSGE 99, 162).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2010 - L 14 U 174/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2006 - L 14 U 231/10
    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat die dagegen am 5. September 2008 eingelegte Berufung (L 14 U 174/08) mit Beschluss vom 10. Mai 2010 zurückgewiesen und zur Begründung unter Verweis auf die unfallmedizinische Erfahrungsliteratur (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010) darauf abgestellt, dass es hinsichtlich des vom Kläger auch sechs Monate nach dem Unfall noch bestehenden depressiven Erkrankungsbildes mit dem hierauf gründenden psychosomatischen bzw. somatoformen Beschwerdekomplex zu einer sog. Verschiebung der Wesengrundlage gekommen sei, sodass ein Ursachenzusammenhang mit dem streitgegenständlichen Unfall nicht (mehr) vorliege.
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